Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge über Waren zwischen der Reonix GbR, Johannes Kessemeier und Noah Keßler, Bahnhofstraße 135, 44575 Castrop-Rauxel, Deutschland, E-Mail: kontakt@reonix.de, Telefon: +49 175 9946527 – nachfolgend „Reonix“ – und ihren Kunden. Sie gelten für den Onlineshop unter reonix.de sowie für Bestellungen per E-Mail und über Kleinanzeigen, soweit sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Für einen Vertragsschluss im Ladengeschäft gelten sie ebenfalls nur bei wirksamer Einbeziehung vor Vertragsschluss.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB erfassen Warenlieferungen einschließlich der dabei vereinbarten Softwareausstattung. Selbstständig beauftragte Reparaturleistungen und die ausschließlich digitale Bereitstellung von Software sind nicht Gegenstand dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung über die abschließende, die Zahlungspflicht eindeutig ausweisende Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(2) Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben anhand der Bestellübersicht prüfen und über die hierfür vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen ändern. Der Bestellvorgang kann vor dem Absenden abgebrochen werden.
(3) Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Mit dieser Bestellbestätigung nehmen wir das Angebot des Kunden an. Fordern wir den Kunden nach Eingang seiner Bestellung bereits zuvor verbindlich zur sofortigen Zahlung auf oder veranlassen wir zuvor den Zahlungseinzug, kommt der Kaufvertrag bereits dadurch zustande. Eine spätere zusätzliche Auftragsbestätigung ist dann für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
§ 3 Vertragsschluss per E-Mail, über Kleinanzeigen und im Ladengeschäft
(1) Inserate auf Kleinanzeigen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden, Aufforderungen zur Kontaktaufnahme. Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über die konkrete Ware, deren Beschaffenheit und den Kaufpreis zustande. Ein ausdrücklich verbindliches Angebot von Reonix kann der Kunde innerhalb der darin genannten Frist annehmen. Ist unser Angebot unverbindlich, kommt der Vertrag durch unsere Annahme der Bestellung zustande. Eine von uns nach der Bestellung veranlasste verbindliche Zahlungsaufforderung oder ein von uns veranlasster Zahlungseinzug kann ebenfalls die Annahme enthalten.
(2) Eine Abholvereinbarung ändert den bereits erfolgten Vertragsschluss nicht. Bei einem Kaufvertrag, der erst im Ladengeschäft geschlossen wird, erfolgt der Vertragsschluss durch die dortigen übereinstimmenden Erklärungen.
§ 4 Vertragssprache und Vertragstext
Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragsinhalt und übermitteln dem Kunden die Bestelldaten, die einbezogenen AGB sowie bei einem bestehenden Widerrufsrecht die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://reonix.de/pages/agb abrufbar. Der Kunde kann die ihm übermittelten Vertragsunterlagen speichern und ausdrucken.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Versand- oder Lieferkosten werden vor Abgabe der Bestellung angegeben.
(2) Im Onlineshop stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Für Bestellungen außerhalb des Onlineshops gilt die vereinbarte Zahlungsart. Die für eine Zahlungsart geltende Fälligkeit wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Bei vereinbarter Vorkasse ist der Kaufpreis nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Bei Rechnungskauf oder Finanzierung gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Zahlungsbedingungen.
§ 6 Lieferung, Abholung und Transportgefahr
(1) Liefergebiete und Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung angegeben. Soweit im jeweiligen Angebot keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferzeit für Lieferungen innerhalb Deutschlands 3 bis 10 Arbeitstage. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Lieferort. Die Frist beginnt bei vereinbarter Vorkasse am Tag nach dem Zahlungseingang, bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Im Angebot ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gehen vor.
(2) Eine Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich.
(3) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Die gesetzliche Ausnahme gilt, wenn der Verbraucher einen Beförderer selbst beauftragt hat, den Reonix ihm zuvor nicht benannt hat (§ 475 Absatz 2 BGB).
(4) Bei Unternehmern geht beim Versendungskauf die Gefahr nach Maßgabe des § 447 BGB mit der Übergabe an den Beförderer über. Eine Verantwortlichkeit von Reonix für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere eine mangelhafte Verpackung, bleibt unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Reonix.
§ 8 Widerruf und freiwillige Vertragsaufhebung
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält unsere gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Eine nach dem Fernabsatz-Vertragsschluss vereinbarte Selbstabholung beseitigt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht. Bei einem ausschließlich im Ladengeschäft geschlossenen Kaufvertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Unternehmern wird durch diese AGB kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.
(3) Die Ausnahme für kundenspezifische Waren richtet sich ausschließlich nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB. Die Auswahl handelsüblicher PC-Komponenten oder die Änderung einer Standardkonfiguration führt für sich genommen nicht automatisch zu einem Ausschluss des Widerrufsrechts.
(4) Über gesetzliche Rechte hinaus besteht kein allgemeiner Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme mangelfreier Ware oder auf eine einseitige Stornierung eines verbindlich geschlossenen Vertrags. Eine freiwillige Vertragsaufhebung oder Rücknahme kann im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt. Für die Ausübung gesetzlicher Rechte werden keine pauschalen Stornogebühren erhoben.
§ 9 Gesetzliche Mängelhaftung
(1) Für Mängel bestehen die gesetzlichen Rechte, soweit nachfolgend für Unternehmer keine zulässige abweichende Regelung getroffen wird. Angaben zur vereinbarten Ausstattung und Beschaffenheit der Ware ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
(2) Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf ein Jahr nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Diese AGB allein bewirken keine solche Verkürzung. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für digitale Elemente und Aktualisierungspflichten, sowie die gesetzlichen Regelungen über Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Verlängerung der Verjährung bleiben unberührt.
(3) Bei Verbraucherkaufverträgen verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels bei Nacherfüllung durch Nachbesserung nach § 475e Absatz 5 BGB einmalig um zwölf Monate. Vor der Nacherfüllung informieren wir den Verbraucher über sein gesetzliches Wahlrecht und diese Verlängerung (§ 475 Absatz 4 BGB).
(4) Der Kunde kann im gesetzlichen Umfang zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Gesetzliche Rechte von Reonix, eine Art der Nacherfüllung insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleiben bestehen. Die erforderlichen Aufwendungen der gesetzlichen Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Reonix. Verbraucher können für von Reonix zu tragende Aufwendungen einen Vorschuss verlangen.
(5) Der Kunde hat die Ware zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Wir bitten darum, einen Mangel möglichst mit einer Fehlerbeschreibung zu melden und den Transport mit uns abzustimmen. Eine vorherige Genehmigung, eine bestimmte Formularnutzung oder das Vorhandensein der Originalverpackung ist keine Voraussetzung gesetzlicher Rechte. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt; insbesondere gelten bei Verbrauchern die Ausnahmen des § 475d BGB. Eine persönliche Abgabe und Abholung oder eine bestimmte Zahl von Reparaturversuchen wird nicht als zusätzliche Voraussetzung verlangt.
(6) Zeigt sich bei einem Verbraucherkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, gilt die gesetzliche Vermutung nach § 477 BGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die weitergehenden gesetzlichen Regeln für dauerhaft bereitgestellte digitale Elemente bleiben unberührt.
(7) Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Eingriffe, unzulässige Übertaktung oder andere vom Kunden zu verantwortende äußere Einwirkungen verursacht wurden, begründen insoweit keine gesetzlichen Mängelansprüche. Ein davon unabhängiger ursprünglicher Mangel bleibt anspruchsbegründend. Das bloße Öffnen des Gehäuses, ein fachgerechter Komponententausch oder ein beschädigtes Siegel führt nicht zu einem pauschalen Verlust gesetzlicher Rechte. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt. Von Reonix vereinbarte oder eingerichtete Einstellungen werden nicht allein wegen ihrer Art von der Mängelhaftung ausgenommen.
(8) Ausschließlich gegenüber Unternehmern gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen neuer Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung; bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Diese Verkürzung und dieser Ausschluss gelten nicht für Schadensersatzansprüche, für arglistig verschwiegene Mängel, soweit eine Garantie übernommen wurde, für Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter im Sinne von § 438 Absatz 1 Nummer 1 BGB, in den Fällen des § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB oder für gesetzlich geschützte Rückgriffsansprüche, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für Schadensersatz gilt ausschließlich § 12 dieser AGB.
(9) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
§ 10 Software, digitale Elemente und Datensicherung
(1) Die geschuldete Softwareausstattung und der Lizenzumfang richten sich nach dem konkreten Angebot und den getroffenen Vereinbarungen. Die gesetzlichen Mängelrechte gelten auch für die geschuldete Softwareausstattung. Für Waren mit digitalen Elementen und für mitverkaufte digitale Produkte bleiben insbesondere die jeweils einschlägigen Vorschriften der §§ 327 ff. und §§ 475a ff. BGB einschließlich gesetzlicher Aktualisierungspflichten unberührt.
(2) Eine Eignung für bestimmte, im Vertrag nicht vereinbarte zusätzliche Programme oder Nutzungszwecke wird nur geschuldet, soweit sie sich aus den gesetzlichen Anforderungen ergibt. Die vereinbarte Funktionsfähigkeit des gelieferten Systems und gesetzliche Kompatibilitätsanforderungen bleiben maßgeblich. Für vom Kunden selbst bereitgestellte Software hat der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte bereitzustellen. Dies berührt die Verantwortung von Reonix für mitverkaufte Lizenzen nicht.
(3) Wir empfehlen regelmäßige Datensicherungen und eine Sicherung vorhandener Daten vor einer Geräteübergabe, soweit dies möglich ist. Gesetzliche Schutzpflichten von Reonix und die Haftung nach § 12 bleiben bestehen.
(4) Leistungen außerhalb bestehender gesetzlicher Ansprüche oder zugesagter Garantien, etwa zusätzliche Softwareeinrichtung oder die Beseitigung später vom Kunden verursachter Störungen, werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung kostenpflichtig ausgeführt. Das bloße Ausbleiben eines reproduzierbaren Fehlers löst keine pauschale Prüfgebühr aus.
§ 11 Zusätzliche Garantien
(1) Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Garantie. Eine zusätzliche 24-monatige Reonix-Hardwaregarantie gilt nur für die Ware, für die Reonix diese im konkreten Angebot ausdrücklich zusagt, beispielsweise mit der Angabe „24 Monate Garantie“ oder „2 Jahre Garantie“. Für andere Waren derselben Bestellung entsteht hierdurch keine Garantie. Diese AGB und die bloße Veröffentlichung oder Verlinkung von Garantiebedingungen begründen für sich allein keine allgemeine zusätzliche Garantie.
(2) Für eine ausdrücklich zugesagte 24-monatige Reonix-Hardwaregarantie gelten die vor Vertragsschluss zugänglich gemachten einheitlichen Garantiebedingungen unter https://reonix.de/pages/garantiebedingungen in der für den jeweiligen Kauf geltenden Fassung. Die erfasste Ware ergibt sich aus dem konkreten Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.
(3) Bei zugesagter Garantie stellen wir dem Käufer die der konkreten Ware zugeordnete Garantieerklärung einschließlich der vollständigen maßgeblichen Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, beispielsweise per E-Mail oder auf Papier. Die unentgeltlich auszuübenden gesetzlichen Mängelrechte gegenüber Reonix werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
(4) Abweichende individuelle Garantievereinbarungen und rechtlich bindende einschlägige Werbezusagen bleiben maßgeblich; weitergehende bereits verbindlich zugesagte Leistungen werden durch diese AGB oder spätere Änderungen der Garantiebedingungen nicht eingeschränkt. Herstellergarantien anderer Anbieter bestehen gegebenenfalls gegenüber dem dort genannten Garantiegeber nach dessen Bedingungen.
§ 12 Haftung
(1) Reonix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Reonix im Übrigen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Reonix. Die gesetzlichen Mängelrechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung bleiben unberührt.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von Reonix Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.